Schulzentrum Rübekamp – Schulzentrum des Sekundarbereiches II am Rübekamp

Weiterbildung

Herzlich Willkommen in unserer Abteilung!

Die Technikerschule Bremen und das Schulzentrum am Rübekamp bieten in Kooperation eine Aufstiegsqualifizierung zur Staatlich geprüfte Technikerin der Fachrichtung Lebensmitteltechnik / zum Staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Lebensmitteltechnik an.

Die Technikerschule Bremen ist eine Ersatzschule und anerkannte Privatschule, die von Handelskammer, Handwerkskammer und  Arbeitnehmerkammer in Bremen getragen wird.

Das Schulzentrum am Rübekamp beherbergt die Beruflichen Schulen für das Nahrungsgewerbe in Bremen.

Weitere externe Informationen finden Sie hier

Die Ausbildung in der Fachschule für Technik der Fachrichtung Lebensmitteltechnik erfolgt für den Einsatz auf der mittleren bis gehobenen Führungsebene

in der Lebensmittelindustrie:
als Anlagen-, Gruppen- und Schichtführer, Hallenleiter, Betriebsassistenten, Produktions- oder Betriebsleiter, in der Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, als Produktentwickler und als Ausbildungsleiter

in größeren Handwerksbetrieben:
als Betriebsassistenten, Produktions- oder Betriebsleiter

in der Zulieferindustrie:
als Fachberater, Produktentwickler, Außendienstmitarbeiter

im öffentlichen Dienst: als Lebensmittelkontrolleur und in einigen Bundesländern als Fachlehrer
bei Einkaufsgenossenschaften, dem Großhandel und in großen Handelsunternehmen:
als Einkäufer, im Logistikbereich, in der Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, in der Filialbetreuung der Lebensmittelabteilungen

bei großen Catering – Unternehmen:
als Einkäufer, im Logistikbereich, in der Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, in der Standort- und Filialbetreuung

in der Systemgastronomie:
als Einkäufer, im Logistikbereich, in der Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, in der Standort- und Filialbetreuung

Fachschule für Technik

Lernbereiche

Die Ausbildung in der Fachschule für Technik der Fachrichtung Lebensmitteltechnik dauert zwei Jahre. Die Unterrichtszeit beträgt wöchentlich 32 bzw. 34 Stunden. Der Unterricht umfasst einen fachrichtungsübergreifenden Lernbereich, einen fachrichtungsbezogenen Grundlagenbereich und einen fachrichtungsbezogenen Anwendungsbereich sowie einen Wahlpflichtbereich.

Die Ausbildung in der Fachschule für Technik der Fachrichtung Lebensmitteltechnik erfolgt für den Einsatz auf der mittleren bis gehobenen Führungsebene

in der Lebensmittelindustrie:
als Anlagen-, Gruppen- und Schichtführer, Hallenleiter, Betriebsassistenten, Produktions- oder Betriebsleiter, in der Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, als Produktentwickler und als Ausbildungsleiter

in größeren Handwerksbetrieben:
als Betriebsassistenten, Produktions- oder Betriebsleiter

in der Zulieferindustrie:
als Fachberater, Produktentwickler, Außendienstmitarbeiter

im öffentlichen Dienst: als Lebensmittelkontrolleur und in einigen Bundesländern als Fachlehrer
bei Einkaufsgenossenschaften, dem Großhandel und in großen Handelsunternehmen:
als Einkäufer, im Logistikbereich, in der Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, in der Filialbetreuung der Lebensmittelabteilungen

bei großen Catering – Unternehmen:
als Einkäufer, im Logistikbereich, in der Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, in der Standort- und Filialbetreuung

in der Systemgastronomie:
als Einkäufer, im Logistikbereich, in der Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, in der Standort- und Filialbetreuung

Zulassung-
und Anmeldung

Voraussetzungen für die Zulassung

Voraussetzung für die Zulassung ist
  • 1. der Mittlere Schulabschluss,
  • 2. das Abschlusszeugnis der Berufsschule,
  • 3. der erfolgreiche Abschluss einer für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Berufsausbildung und
  • 4. der Nachweis einer einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr.
Die Senatorin für Kinder und Bildung bestimmt, welche Berufe als einschlägig für die einzelnen Fachrichtungen anzusehen sind. Im Allgemeinen sind dies (…).
Zugelassen wird auch, wer anstelle der Nachweise nach Nummer 3 und 4 eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist oder eine Bescheinigung des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr vorlegt, aus der hervorgeht, dass sie oder er während der militärfachlichen Ausbildung oder einer ergänzenden Ausbildung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr mit den wesentlichen allgemeinen und berufsbezogenen Lerninhalten der Berufsschule vertraut gemacht worden ist.

Prüfung

Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil sowie einer Projektprüfung. Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.

Die mündliche Prüfung erfolgt in maximal zwei Fächern. Auf die mündliche Prüfung kann in den Fächern verzichtet werden, in denen sie zur Ermittlung der Endnote nicht mehr erforderlich ist.
Die schriftlichen Prüfungen sowie die Projektprüfung sind in den Fächern.
  • Lebensmitteltechnologie
  • Maschinen- und Verfahrenskunde
  • Qualitätssicherung und Kontrolle
  • Industriebetriebslehre und Arbeitsvorbereitung
Gegenstand der mündlichen Prüfung können alle Unterrichtsfächer des letzten Schuljahres sein. Die Prüfungstermine werden jeweils zu Beginn des zweiten Schuljahres festgesetzt.

Abschluss-
qualifikation

Der Abschluss berechtigt zum Studium an Hochschulen und Fachhochschulen

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.

Als zusätzliche Qualifikation können folgende Prüfungen abgelegt werden:

  • Erwerb der Ausbildereignung (AEVO) (mit Zusatzausbildung)
  • Meisterprüfung Industriemeister Lebensmittel
  • Meisterprüfung Handwerksmeister

Gebühren

Was kostet die Ausbildung?

Das Schulgeld beläuft sich zurzeit auf EURO 4.000,00 für die gesamte zweijährige Ausbildung; davon sind jeweils zu Beginn und in der Mitte eines jeden Halbjahres EURO 500,00 zu zahlen.

Die Kosten für Lernmittel (Bücher etc.), Arbeitskleidung, Exkursionen und Betriebsbesichtigungen tragen die Fachschülerinnen und Fachschüler.

Unterkunft und Verpflegung werden nicht gestellt.

Förder-
möglichkeiten

Eine Ausbildungsförderung kann

  • nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) oder
  • nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sog. Meister-Bafög erfolgen.

In beiden Fällen muss die Antragstellung bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der für den Wohnsitz zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen erfolgen.

Ansprech-
partner

Vertrags- und Förderangelegenheiten

Technikerschule Bremen
Ersatzschule und anerkannte Privatschule
Schongauer Straße 2 – 28219 Bremen

Ansprechpartner: Herr Dr. Zark, Herr Rögner, Sekretariat Herr Garke

Fachangelegenheiten

Schulzentrum am Rübekamp
Fachschule für Technik – Fachrichtung Lebensmitteltechnik
Rübekamp 37-39 – 28219 Bremen
Anprechpartner: Herr Holzapfel, Fachbereichsleitung studienqualifizierende Bildungsgänge

Hygieneschulungen nach §4 LMHV

Alle Personen, die in ihrer betrieblichen Tätigkeit leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, müssen gem. §4 der LMHV zwingend über ihrer jeweiligen Tätigkeit entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Dies erfolgt über eine Schulung nach Anhang II Kapitel XII Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004.

Die Durchführung einer solchen Schulung ist regelmäßig von den Verantwortlichen im Betrieb sicherzustellen und soll alle 2 Jahre wiederholt werden. Bitte beachten Sie: Ihre Saison- und Aushilfskräfte müssen ebenfalls vor Arbeitsantritt geschult werden.

Wir bieten Ihnen eine Schulung an, die alle relevanten Themengebiete umfasst und gleichzeitig so kompakt und effizient wie möglich ist. Die Schulung bezieht sich hierbei auf sämtliche Hygienebereiche Ihres Betriebes. Da wir wissen, dass Zeit Geld ist haben wir die Schulung so konzipiert, dass wir alle relevanten Inhalte kompakt in fünf Unterrichtsstunden an einem Nachmittag vermitteln können.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Fortbildung ein entsprechendes Zertifikat. Sie als Betrieb erhalten ebenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme Ihrer Mitarbeiter. Dieser Nachweis entspricht der Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene sowie die Vorschriften aus § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und ist durch die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung anerkannt und auf Verlangen vorzulegen.

Nächste Termine:
Montag, 16.09.2024, 13:30 Uhr, Raum 036

Die Kursgebühr beträgt 125,- eus pro Person

Beratung und Anmeldung gerne unter: