Schulzentrum Rübekamp – Schulzentrum des Sekundarbereiches II am Rübekamp

Fachoberschule

Erweitern Sie
Ihren Horizont

Worum geht es?

Der Unterricht in der Einjährigen Fachoberschule Ernährung und Hauswirtschaft mit dem Schwerpunkt Ernährungslehre hat das Ziel, die allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben und auf ein Studium vorzubereiten. Da die allgemeine Fachhochschulreife erworben wird, ist es hinterher möglich den Studiengang auch in einer völlig anderen Fachrichtung zu wählen.

Sie erwerben grundlegende fachliche Qualifikationen in den Bereichen Ernährungslehre, Lebensmitteltechnologie und Betriebswirtschaftslehre.
Durch die allgemeinbildenden Fächer in den Naturwissenschaften, sowie Deutsch, Englisch und Mathematik erweitern Sie ihren Horizont und bereiten sich auf die Aufnahme eines Studiums (FH) vor.

Weitere Informationen finden Sie in unserem FOS Flyer und unserer Präsentation.

Aufnahme &
Dauer

Voraussetzung für die Aufnahme

Für den Besuch der Einjährigen Fachoberschule benötigen Sie
  • einen mittleren Schulabschluss (MSA) und
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Nahrung oder Gastronomie (andere Ausbildungsberufe mit Sondergenehmigung möglich)
  • Teilnahme an einem Beratungsgespräch
  • Bewerber aus Niedersachsen benötigen eine Freistellungsbescheinigung zum Besuch einer Schule im Bundesland Bremen:

Was erwartet Sie?

Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern und den Schwerpunktfächern Ernährungslehre sowie Lebensmitteltechnologie.

Der Bildungsgang dauert 1 Jahr.

Abschluss & Bewerbung

Welchen Abschluss können Sie erreichen?

Nach bestandener Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, sowie Ernährungslehre oder Lebensmitteltechnologie erwerben Sie die allgemeine Fachhochschulreife.
Persönliche Beratung erfolgt nach Absprache mit der Fachbereichsleitung Herrn Holzapfel:

Wie bewerben Sie sich?

Bewerbungen für das neue Schuljahr sind nach wie vor möglich. Bitte anmelden.

  • Anmeldebogen FOS
  • Anschreiben mit Lebenslauf und Foto
  • Nachweis mittlerer Schulabschluss (MSA) – Zeugniskopie
  • Nachweis abgeschlossene Berufsausbildung – Zeugniskopie (kann nachgereicht werden, falls die Ausbildung noch nicht beendet wurde)