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Gymnasiale Oberstufe

    Ziel der Gymnasialen Oberstufe ist die Allgemeine Hochschulreife, die mit der bestandenen Abiturprüfung erlangt wird und zum Studium an Hochschulen und Universitäten berechtigt.

     

    Voraussetzung für den Besuch der Gymnasialen Oberstufe ist die Versetzung am Ende der 9. Klasse des Gymnasiums oder der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses mit einem besonderen Notendurchschnitt.

     

    Der Zugang zu einer Gymnasialen Oberstufe ist über ein Wahlverfahren geregelt. Bis zum 10. Februar eines jeden Jahres werden mit der gewünschten Schule ein Profil und das 2. Leistungsfach sowie eine Ersatzwahl angegeben; die Zuweisung erfolgt dann - nach einem Ausgleichsverfahren bei zu hohen oder zu niedrigen Anwahlen in bestimmten Schulen oder Profilen -  in der Regel vor den Osterferien. Diese Zuweisung ist vorläufig und wird nur bindend, wenn am Ende des Schuljahres die Zugangsberechtigung erworben wird.

     

    Die Gymnasiale Oberstufe ist in eine einjährige Einführungsphase, an deren Ende eine Versetzung erfolgt, und eine zweijährige Qualifikationsphase gegliedert, die mit der Abiturprüfung abschließt. Die Halbjahresnoten der Qualifikationsphase und die Note der Projektarbeit, die im 1. Halbjahr der Qualifikationsphase angefertigt wird, gehen in die Gesamtqualifikation am Ende der Gymnasialen Oberstufe ein und tragen damit zur Abiturdurchschnittsnote bei.

     

    Eine zweite Abschlussmöglichkeit besteht darin, den Schulischen Anteil der Fachhochschulreife zu erwerben. Nach zwei aufeinander folgenden erfolgreich abgeschlossenen Halbjahren der Qualifikationsphase ermöglicht dieser Schulische Anteil in Verbindung mit einem einjährigen Praktikum oder einer Berufsausbildung den Besuch eines Studienganges an der Fachhochschule.

     

    Die Versetzung am Ende der Einführungsphase bedeutet für Schülerinnen und Schüler aus der 9. Klasse des Gymnasiums zugleich den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses. Bei Nichtversetzung gibt es die Möglichkeit einer Nachprüfung, um die Versetzung zu erreichen, oder der Wiederholung der Einführungsphase. Soll die Schule verlassen werden, kann der Mittlere Schulabschluss (soweit noch nicht erworben) durch eine Abschlussprüfung erlangt werden.

     

    Insgesamt kann in der Gymnasialen Oberstufe ein Jahr wiederholt werden; wird die Zulassung zur Abiturprüfung innerhalb dieser Zeit nicht erreicht, muss der Bildungsgang abgebrochen werden. Unabhängig davon kann eine nicht bestandene Abiturprüfung im folgenden Jahr wiederholt werden.